Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Schadensversicherung, deren
Ausgestaltung in Deutschland in §§ 149 - 158k Versicherungsvertragsgesetz (VVG) (und nahezu
gleichlautend in Österreich) geregelt ist. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche
Dritter ab: der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter
frei, zahlt also (nur) dann eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (beispielsweise nach § 823 BGB)
zum Schadensersatz verpflichtet ist.