Die detaillierte Ausgestaltung einer Lebensversicherung wird als Tarif bezeichnet.
Der Tarif beschreibt dabei alle versicherungstechnischen Eckpunkte des
Lebensversicherungsprodukts. Dazu gehört beispielsweise das maximale Alter bei
Versicherungsbeginn, die maximale Versicherungssumme, die Kombinierbarkeit mit
Zusatzversicherungen, Bestimmungen über ärztliche Untersuchungen bei Antragstellung,
und vor allem das Beitrags- und das Leistungsspektrum (d. h. die Angaben, wer wann beim
Auftreten welcher Ereignisse, z. B. beim Tod einer Person oder bei deren Erleben wieviel
zahlen muss), und die so genannten Rechnungsgrundlagen.