Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Arbeitnehmer und Angestellte
versichern, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Seit 2003
unterscheidet sich dieser Wert von der Beitragsbemessungsgrenze. Beamte, Selbständige
und Freiberufler sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht
befreit und können zwischen PKV und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) frei wählen.
Das gilt nicht für freiberuflich tätige Künstler und Journalisten, die über die
Künstlersozialkasse wie Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze in der
GKV versichert sind.