Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, bei der das Kosten-Risiko eines
Rechtsstreites versichert wird. Bis zu der im Vertrag vereinbarten Summe
(im Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall) übernehmen die Rechtsschutzversicherungen
folgende Kosten:
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
- Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen, um den
Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden
Geldstrafen und Bußgelder.
Häufig werden Selbstbeteiligungen in Höhe von 150 bis 250 Euro je
Rechtsschutzfall vereinbart.