Die Privatvorsorge basiert der Grundidee nach auf dem Kapitaldeckungsverfahren.
Sie ist freiwillig. Das eingezahlte Kapital, sowie die erwirtschafteten Kapitalzinsen
stehen daher im Prinzip ausschließlich dem Sparer zu. Dieses Kapital wird nun entweder
als Rente verbraucht oder als Einmalbetrag an den Versicherten ausbezahlt.