- staatlich geförderte,
- kapitalgedeckte,
- ergänzende und freiwillige Form der Altersvorsorge in Deutschland.
Sie entstand im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der
das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70% auf 67%
reduziert wurde. Die Bezeichnung "Riester-Rente" geht auf Walter Riester zurück, der als
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Rentenreform politisch umsetzte. Der
offizielle Begriff lautet "zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge".
Gleichzeitig mit der Einführung der Rieste-Rente wurden die Arbeitgeber verpflichtet,
ihren Angestellten einen förderfähigen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge
für die Entgeltumwandlung anzubieten.